Sonntag, 15. November 2015

MIR FEHLT DIE ZEIT ZUM INVESTIEREN 


Wir wissen nun, wie wir schon mit "wenig" Geld in Aktien investieren können, für grössere Summen bedarf es einer individuellen Beratung, denn ein "Möchtegern" zukünftiger Millionär, wie zum Beispiel Michael, kann ganz anders investieren, als ein Familienvater für seine Rente.
 
Zeit zum Investieren muss jeder Investor insofern aufwenden, da er sich informieren sollte, bevor er anfängt sein kostbares Geld zu investieren. Jeder der hier mitliest, macht sich zumal schon Gedanken über Aktieninvestment, das ist der erste Schritt auf dem Weg zur finanziellen Unabhängigkeit.
 
Die Zeit die man für sein Investment aufbringt, kann einem Arbeitszeit einsparen, sodass man sich mehr Freizeit leisten kann. Sobald ein langfristiger Aktieninvestor sein Depot eingerichtet hat gibt es nicht mehr viel zu tun.
 
Lethargisch und stoisch soll er auf seinem Aktieninvestment sitzenbleiben, ruhig und besonnen soll er handeln, jegliche Hektik vermeiden, um die Früchte seiner Ernte geniessen zu können.  
 
 
Ich weiss nicht wie man ein Depot eröffnet
 
Der zweite Schritt, welcher ebenfalls Zeit und gründliche Überlegung erfordert, ist die Eröffnung eines Wertschriftendepot. Es gibt sehr viele Online Broker, respektive Kontos und Depots die man Online eröffnen kann ohne mit einem menschlichen Wesen in Kontakt zu treten, nun ich bin kein Freund davon, ich bevorzuge den persönlichen Kontakt.
 
Zumal vertraue ich mein Geld nur einer Bank an für die mir die ganze Schweizereidgenossenschaft, unabhängig der Höhe, vollumfänglich bürgt, sprich der Schweizerkanton der jeweiligen Bank haftet für mein Vermögen, das lässt mich gut schlafen.
 
 
Für diese Sicherheit und die persönliche Betreuung bin ich gerne bereit ein wenig mehr Courtage und Depotgebühren zu zahlen.
 
Auch, wenn ein Wertschriftendepot mit Aktien, Anlagefonds und Indexaktien (ETF) unter Sondervermögen fallen, ist es für den Investor beruhigend zu wissen, sein Bargeld auf dem Geldkonto ist ebenfalls in voller Höhe gesichert.
 
Im Konkursfall einer Bank ohne Staatsgarantie werden die sogenannten Sondervermögen ausgesondert und gelten deshalb auch als sehr sicher. Ausgenommen sind Anlagefonds und ETFs, die die Wertpapiere oder Edelmetalle gar nicht physisch halten, sondern Tauschgeschäfte (Swaps) tätigen. Sie haben ein Gegenparteirisiko. Ist die 
Pleitebank die Gegenpartei, kann der Fonds oder ETF Geld verlieren.
 
Die 100`000.- CHF durch die Ein­lagensicherung geschützte Geld ist bei einer Bank ohne Staatsgarantie nur bedingt sicher!
 
Manuel Ammann, Bankenprofessor an der Universität St. Gallen sagt hierzu folgendes:
 
Das durch die Ein­lagensicherung geschützte Geld müsste ­eigentlich innerhalb von 20 Tagen an die Kunden ausbezahlt werden. Doch es steht kein Fonds bereit – die Banken müssen das Geld erst aufbringen. Um das System nicht zu gefährden, wurden die Verpflichtungen auf sechs Milliarden Franken begrenzt. Die eine Hälfte müssen die Banken flüssig halten, die andere können sie sonstwie aufbringen. Das Hauptziel der Einlagen­sicherung ist nicht ein Vollkaskoschutz aller Bankeinlagen. Der Zweck ist ein Schutz für Kleinanleger, die keine Möglichkeiten haben, die Sicherheit der Banken abzuklären. Bei einer Systemkrise wie zum Beispiel in Zypern würde der Schutz aber nicht funktionieren.
 
Für die Sparer bedeutet die Obergrenze: Geht eine mittlere Bank oder eine der Grossbanken pleite, reichen die sechs Milliarden nicht, um den Kunden 100'000 Franken auszahlen zu können. Man muss mit empfindlichen Kürzungen rechnen. Und die Auszahlung der restlichen privilegierten Forderungen könnte erst erfolgen, wenn Aktiven der Bank verflüssigt wurden.

Deshalb müssen mindestens 125 Prozent der privilegierten Einlagen im Inland angelegt sein. Diese Regel sorgt dafür, dass genügend Vermögenswerte zur Verfügung stehen, um die privilegierten Gläubiger zu bedienen. In Extremfällen könnte aber auch das nicht ausreichen, wenn die Aktiven zu sehr tiefen Preisen liquidiert werden müssten.

Zudem kann die Finanzmarktaufsicht (Finma) Ausnahmen von dieser Regel erlauben.
Die rasche Auszahlung aus der Ein­lagensicherung habe nur den Zweck, die Kunden mit Geld zu versorgen, denn andernfalls geraten Private und KMU in Bedrängnis, wenn ihre Konten gesperrt sind.

Seit die neue Bankenkonkursverordnung im November 2012 in Kraft trat, kann die Finma nicht mehr nur den Konkurs über eine Bank verhängen, sondern auch deren Sanierung verlangen. Das wird sie aber nur tun, wenn dadurch die Gläubiger bessergestellt werden als bei einer Pleite. Mögliche Folge für die Bankkunden: Vermögenswerte in der dritten Konkursklasse können in Eigenkapital der Bank umgewandelt werden. Der Gläubiger wird so zum Aktionär der Bank!

Nur Kantonalbanken bieten weiterhin den Rundumschutz der Spargelder.

Bemerkung John Doe: Ich empfehle einem langfristig orientierten Schweizer Aktieninvestor, sein Konto und Wertschriftendepot bei einer Schweizer Kantonalbanken mit Staatsgarantie zu eröffnen, auch wenn er mehr Gebühren als bei einem Online Broker zahlt, dafür hat er aber eines der finanzstärksten Ländern dieser Erde als Garant für sein Vermögen.

Fazit zur Zeit:


Beim nächsten Beitrag geht es um die Einwände:

"Aktieninvestment sind viel zu gefährlich. Ich habe Angst mein Geld zu verlieren."